Mit den gleichen Werten in der Berufsgruppe allgemeine Büro- und Sekretariatskräfte ergebe sich ein Bruttolohn von mindestens Fr. 2'108.00 bzw. ein Nettolohn von gerundet Fr. 1'800.00. Es sei davon auszugehen, dass es der Klägerin ab Mai 2022 möglich und zumutbar sei, in einem 50 %-Pensum ein monatliches Nettoeinkommen von rund Fr. 1'800.00 zu verdienen. Ab 1. Mai 2023 rechnete die Vorinstanz der Klägerin sodann ein hypothetisches Einkommen von monatlich Fr. 2'900.00 an. Sie erwog (Erw. 4.9.1. des angefochtenen Entscheids), E. werde voraussichtlich per August 2022 in die Oberstufe übertreten.