Der Beklagte bestreitet im Berufungsverfahren denn auch nicht, dass der Umsatz und die Löhne der Angestellten gestiegen sind (Eingabe vom 22. Juni 2022, S. 2 f.). Er macht aber in Bezug auf das ab dem Jahr 2021 tiefere Einkommen geltend (a.a.O.), die F. AG sei im Baugewerbe tätig, was mit sich bringe, dass Umsatz, Materialauslagen, Löhne und andere relevante Positionen stark schwankten, weil teilweise Rechnungsstellungen erst nach Abschluss einer Baustelle erfolgen könnten, für neue Baustellen Anfangsinvestitionen anfielen und es auch immer wieder zu kostspieligen Garantiefällen komme. Entsprechend schwierig sei das Liquiditätsmanagement.