aufgrund eines neuen GAV gestiegen sein sollten. Es sei davon auszugehen, dass der Beklagte zusätzliches Personal eingestellt habe, was zum starken Umsatzanstieg im 2020 passen würde. Das Einkommen des Beklagten sei von 2018 bis 2020 trotz Corona stetig von Fr. 142'110.00 auf Fr. 160'226.00 gestiegen. Es sei nicht ersichtlich, weshalb dieses Einkommen plötzlich derart abstürzen sollte. Dass sich der Beklagte im Jahr 2021 keinen Bonus habe auszahlen lassen, stehe nicht mit einem schlechten Geschäftsgang in Zusammenhang. Vielmehr habe der Beklagte - 15 -