Werde unverändert wie in den Vorjahren auf das deklarierte Nettoeinkommen und den Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2021 abgestellt, so resultiere neu ein massgebliches Erwerbseinkommen von Fr. 11'383.00, welches ihm maximal anzurechnen sei. Der Jahresabschluss 2020 zeige, dass die F. AG schon im Jahr 2020 einen Verlust erlitten habe, was zusätzlich eine Lohnreduktion plausibilisiere.