GAV um Fr. 1'000.00 reduzieren müssen. Der Beklagte habe sich noch Ende 2020 einen Bonus von Fr. 48'216.00 ausbezahlt, obwohl er da schon gewusst habe, dass er aufgrund der Anpassungen im GAV ab dem kommenden Jahr höhere Lohnkosten haben würde. Zudem habe er selber - 14 - eingeräumt, dass er der einzige Mitarbeitende seines Unternehmens sei, der ab Januar 2021 weniger Lohn beziehe. Es sei deshalb unglaubwürdig, dass er seinen Lohn ab Januar 2021 aus geschäftlichen Gründen habe reduzieren müssen. Es sei folglich davon auszugehen, dass der Beklagte weiterhin in der Lage sei, ein Einkommen in der Höhe seines Einkommens von 2018 bis 2020 zu erzielen.