4. Es seien die massgeblichen Einkommen und Bedarfswerte im angefochtenen Urteil gemäss den obigen Anträgen und den nachfolgenden Ausführungen zu korrigieren und im obergerichtlichen Urteil festzuhalten. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen im Berufungsverfahren zulasten der Gesuchstellerin." 3.2. In der Berufungsantwort vom 9. Juni 2022 beantragte die Klägerin die kostenfällige Abweisung der Berufung. 3.3. Es folgten weitere Eingaben des Beklagten vom 22. Juni 2022 und der Klägerin vom 4. Juli 2022. - 11 - Das Obergericht zieht in Erwägung: