5. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 6. Die Entscheidgebühr für den begründeten Entscheid von Fr. 4'000.00 wird den Parteien je im Betrag von Fr. 2'000.00 auferlegt. 7. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen den ihm am 4. Mai 2022 zugestellten begründeten Entscheid erhob der Beklagte am 16. Mai 2022 fristgerecht Berufung und stellte folgende Anträge: "1. Es seien die Ziffern 1.1 und 1.2 und die Ziffern 2. – 4. des (Teil)Urteils vom 21. Januar 2022 aufzuheben und es sei stattdessen wie folgt zu entscheiden: