- Fr. 1'398.95 ab 1. Mai 2023 bis zur Volljährigkeit bzw. bis eine angemessene Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann (davon Fr. 0.00 Betreuungsunterhalt) 1.2. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt von E. monatlich vorschüssig mit Wirkung ab 1. Januar 2021 folgende Beträge, zuzüglich allfällige Kinder- und/oder Ausbildungszulagen, zu bezahlen: