2.4. Mit Teilentscheid vom 20. September 2021 wurden der Teilvergleich der Parteien vom 13./15. August 2021 betreffend Obhut, Besuchsrecht sowie Errichtung einer Besuchsrechtsbeistandschaft gerichtlich genehmigt und damit Bestandteil des Urteilsdispositivs. Das Verfahren wurde bezüglich Getrenntleben, Zuteilung der ehelichen Wohnung und Herausgabe von Gegenständen zufolge Vergleichs von der Kontrolle abgeschrieben. Zudem wurde per 1. Dezember 2020 die Gütertrennung angeordnet. 2.5. Am 21. Januar 2022 fällte die Gerichtspräsidentin von Brugg den folgenden Teilentscheid: