Ziffer 7: Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin einen persönlichen Unterhaltsbeitrag von monatlich vorschüssig Fr. 2'510.00 zu bezahlen und zwar rückwirkend ab getrennter Wohnsitznahme. Ziffer 8 (Ergänzung): […] 2. Soweit der Gesuchsgegner Anderes oder Weitergehendes verlangt, seien diese Begehren abzuweisen. -6- 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."