- CHF 156.30. 7. Die von der Gesuchstellerin am 8. Dezember 2020 bezogenen Geldbeträge von CHF 1'900 vom gemeinsamen Bankkonto bei der Credit Suisse, vormals Neue Aargauerbank, und von CHF 2'400.00 vom gemeinsamen Bankkonto bei der Aargauer Kantonalbank, total CHF 4'300.00, seien an den Unterhaltsanspruch der gemeinsamen Kinder und der Gesuchstellerin anzurechnen. 8. 8.1 Der Gesuchsgegner sei für berechtigt und verpflichtet zu erklären, die Verwaltung der Eigentumswohnung an der [...] in Q. zu besorgen und in dieser Funktion erforderliche Unterhalts- und Reparaturarbeiten in Auftrag zu geben.