11. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchsgegners." 2.2. Mit Klageantwort vom 4. Februar 2021 beantragte der Beklagte: "1. Es sei den Parteien das Getrenntleben zu bewilligen. 2. 2.1. Die eheliche Wohnung am [...] in Q. sei für die Dauer des Getrenntlebens dem Gesuchsgegner zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. 2.2. […] 2.3. […] 3. 3.1. Die gemeinsamen Kinder D., geb. am tt.mm. 2005, und E., geb. am tt.mm. 2009, seien für die Dauer des Getrenntlebens unter die Obhut der Gesuchstellerin zu stellen. 3.2. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die mündige Tochter C., geb. tt.mm. 2000, bei der Gesuchstellerin wohnhaft ist.