Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am tt.mm.jjjj in der Türkei. Aus der Ehe sind die Kinder C., geboren am tt.mm. 2000, D., geboren am tt.mm. 2005, und E., geboren am tt.mm. 2009, hervorgegangen. 2. 2.1. Mit Klage vom 2. Dezember 2020 stellte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Brugg die folgenden Eheschutzbegehren: "1. Es sei der Gesuchstellerin das Getrenntleben zu bewilligen. 2. Die eheliche Wohnung [...] in Q. sei der Gesuchstellerin und den beiden minderjährigen Kindern D. und E. zur alleinigen Benutzung zuzuweisen.