Aus den eingereichten Unterlagen ist folglich ersichtlich, dass die Beklagte eine aktive Geschäftstätigkeit aufweist, Gewinne erzielt und liquide Mittel zur Verfügung hat. In der eingereichten Vereinbarung mit der Klägerin wurde eine Ratenzahlung vereinbart, welche einmal Fr. 100'000.00, zweimal Fr. 70'000.00 und einmal Fr. 74'000.00 beträgt (Beschwerdebeilage 3b). Aus den aktuellen Mitteln erscheint es durchaus möglich, dass die Beklagte ihren Verpflichtungen gegenüber der Klägerin nachkommt und dabei weiterhin die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Betriebs erhält.