Auf der Zwischenbilanz ist ersichtlich, dass die Konti aktuell rund Fr. 163'521.00 aufweisen und damit die schnell verfügbaren Flüssigen Mittel gegenüber letztem Jahr etwas angestiegen sind. Die Beklagte wies Ende Jahr 2021 einen Gewinn aus und auch aus der Zwischenbilanz bzw. Zwischenerfolgsrechnung ist ersichtlich, dass die Beklagte bereits im ersten Quartal dieses Jahres einen Gewinn von Fr. 100'237.32 verzeichnen konnte. Aus den eingereichten Unterlagen ist folglich ersichtlich, dass die Beklagte eine aktive Geschäftstätigkeit aufweist, Gewinne erzielt und liquide Mittel zur Verfügung hat.