1.3. Mit Entscheid der a.o. Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten vom 25. März 2021 wurde der Klägerin im Umfang von Fr. 258'450.80 nebst Zins zu 5% seit 8. Juli 2019 die provisorische Rechtsöffnung erteilt. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 8. März 2022 beim Bezirksgericht Bremgarten das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 14. September 2021 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 29. April 2022: " 1. Über die B. AG, X-Strasse, XY., wird mit Wirkung ab 29.04.2022, 11:25 Uhr, der Konkurs eröffnet.