Gesuchsgegner: - Monatliches Nettoeinkommen Fr. 7'076.00 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. Kinder- / Ausbildungszulagen) - Vermögen Fr. 0.00 - Bedarf o Bis Ende Juni 2022 Fr. 5'249.10 o Ab 1. Oktober 2022 Fr. 5'249.10 2. Im Übrigen wird die Berufung abgewiesen und auf die Begehren der Klägerin vom 9. Juni 2022 nicht eingetreten. - 17 -