4. Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Werten ausgegangen: Gesuchstellerin: - Monatliches Nettoeinkommen Fr. 4'761.30 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. Kinder- / Ausbildungszulagen) - Vermögen Fr. 0.00 - Bedarf Fr. 2'592.00