BRÄM/HASENBÖHLER, in: Das Familienrecht, Die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, Zürcher Kommentar, Zürich 1998, N. 72 zu Art. 163 ZGB; GLOOR/SPYCHER, in: Zivilgesetzbuch I, Basler Kommentar, 7. Aufl., Basel 2022, N. 7 zu Art. 125 ZGB). Mit der "Versetzungsentschädigung W+S" von täglich Fr. 100.00 wird die auswärtige Übernachtung inkl. Frühstück und Abendessen entschädigt, sofern der Kläger auf einer Baustelle eingesetzt wird, die zweieinhalb Stunden Fahrzeit entfernt liegt (Schreiben vom 15. Juni 2022, Beilage 8 zur Eingabe vom 24. Juni 2022).