II.10), der Beklagte erziele neu ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 7'550.00 (Bruttolohn von Fr. 5'925.00 [Bruttolohn von Fr. 6'700.00 abzgl. Sozialver- sicherungs- und Pensionskassenbeiträgen, inkl. 13. Monatslohn] + Entschädigung von Fr. 1'625.00 für die Tagespauschalen [17 x Fr. 25.00] sowie die Versetzungsentschädigungen [12 x Fr. 100.00]).