 I. Phase 1.4.2022-30.06.2022 einen Unterhalt von CHF 946.30  II. Phase ab 1.10.2022 einen Unterhalt von CHF 1'066.30 zu bezahlen. -4- 2. Eventualiter sei die Berufung vollumfänglich abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Berufungsklägers, wobei der Berufungsbeklagten eine Entschädigung von CHF 2'564.61 zuzusprechen sei."