Gesuchsgegner: - Monatliches Nettoeinkommen Fr. 7'076.00 (inkl. 13. Monatslohn, exkl. Kinder- / Ausbildungszulagen) - Vermögen Fr. 0.00 - Bedarf  Bis Ende Juni 2022 Fr. 4'097.00  Ab 1. Oktober 2022 Fr. 3'857.00 5. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist." 3. 3.1. Gegen den ihm am 2. Mai 2022 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob der Beklagte am 12. Mai 2022 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: