" 3. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Beträge zu bezahlen: - Fr. 605.00 ab 7. November 2021 bis 30. Juni 2022, - Fr. 725.00 ab 1. Oktober 2022 -3- 4. Bei der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge wurde von folgenden Werten ausgegangen: