3. Eventualiter sei der Gesuchsgegner […] zu verpflichten, der Gesuchstellerin rückwirkend per 1. Dezember 2020 bis November 2021 an den persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig einen angemessenen Unterhaltsbeitrag, max. CHF 400. zu bezahlen[.]" 2.3. Am 2. November 2021 fand vor dem Gerichtspräsidium R. die Verhandlung mit Parteibefragung statt. Es folgten weitere Eingaben der Klägerin vom 30. November 2021, 15. und 22. Dezember 2021 sowie des Beklagten vom 7. und 21. Februar 2022. 2.4. Am 5. April 2022 erkannte das Bezirksgericht R., Präsidium des Familiengerichts, unter anderem: