TALBOT, in: Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, 4. Aufl. 2017, N. 9 zu Art. 168 und N. 20 zu Art. 190 SchKG). 2.3.2. Entgegen der Vorschrift von Art. 190 Abs. 2 SchKG und ihrer Ankündigung im Dokument "Bestätigung des Klageeingangs und Informationen zum Verfahren" (vorinstanzliche Akten [VA] act. 8) hat die Vorinstanz die Parteien nach Eingang des Kostenvorschusses nicht zu einer Konkursverhandlung -5-