und erhob gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag, dagegen wurde von Seiten des Gläubigers bis anhin nichts unternommen (Beschwerde Rz. 32). Für die weiteren Forderungen hat die Beklagte den Betrag von Fr. 45'000.00, abzüglich der Konkursforderung des Klägers von Fr. 11'760.80 d.h. Fr. 33'239.20 hinterlegt (Beschwerde Rz. 8, 34 und 36 – 39). Diese Forderungen betragen insgesamt Fr. 31'562.40 (Fr. 380.65 bei der I. AG, Fr. 1'696.05 bei der J. AG, Fr. 13'150.00 bei K., Fr. 8'747.95 und Fr. 6'917.75 bei der L. AG und Fr. 670.00 beim Kanton Aargau). Der hinterlegte Betrag vermag die Forderungen folglich zu decken.