3.3. Der Betreibungsregisterauszug der Beklagten umfasst drei Seiten und insgesamt 19 Einträge, wobei sieben Einträge nachweislich durch Zahlung an die Gläubiger oder an das Betreibungsamt vollständig erledigt sind (Beschwerdebeilagen 7 und 12 – 18). Für vier Einträge liegen keine Belege vor, wobei die Beklagte davon ausgeht, dass die Forderungen beglichen worden seien oder sie jedenfalls die Forderungen zu Lasten ihres Kontos bei der Bank F. begleichen könnte (Beschwerde Rz. 27, 30 und 31). Die Forderung gegenüber H. in Höhe von Fr. 16'133.75 bestreitet die Beklagte -6-