Soweit die Betreibungen älter als ein Jahr seien, seien die Forderungen allerdings entweder getilgt worden oder die Gläubigerin habe nach Erhebung des Rechtsvorschlags keine weiteren Schritte zur Eintreibung der bestrittenen Forderung mehr unternommen. Seit 4. Mai 2022 werde sämtliche Post nun G. zugestellt, damit ausgeschlossen sei, dass die Beklagte mangels Kenntnis von Betreibungshandlungen in Konkurs gerate.