Gegenstand Konkurs -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der Kläger betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. 20211217 des Betreibungsamtes Q. vom 1. September 2021 für eine Forderung von Fr. 9'952.80 nebst Zins zu 5 % seit 30. September 2019. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr bzw. C. als Bevollmächtigte am 9. September 2021 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag.