7. Dem Beklagten wird für das Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, und lic. iur. Abdullah Karakök, Rechtsanwalt, Zürich, wird zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)