Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt wie folgt Unterhalt zu bezahlen: Fr. 1'250.00 vom 1. Oktober 2021 bis 31. Mai 2022 Fr. 0.00 vom 1. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022 Fr. 885.00 ab Januar 2023 1.2. Im Übrigen werden die Berufung des Beklagten sowie seine Beschwerde betreffend unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen.