offen. Dies würde allerdings den Nachweis von ernsthaften und in der Zahl ausreichenden Arbeitsbemühungen oder aber die Vorlage aussagekräftiger ärztlicher Unterlagen, die eine aktuelle medizinische Diagnose sowie auf konkrete Arbeitstätigkeiten bezogene Hinweise auf spezifische tatsächliche Beeinträchtigungen enthalten (vgl. etwa "Detailliertes Arbeitsunfähigkeitszeugnis Nordwestschweiz", siehe: www.aargauer-aerzte.ch/files/2814/2503/5154/AAV_AUZ_Detailliertes_Zeugnis.pdf/), voraussetzen.