Das Bruttoeinkommen beträgt vorliegend (vor Abzug der Fe- rien- und Feiertagsentschädigung) Fr. 4'136.00 pro Monat (Fr. 49'632.00 / 12). Gemäss dem für eine getrennt lebende Person geltenden Tarif A (§ 2 Abs. 1 der Verordnung über die Quellensteuer [QStV]) beträgt die Quellensteuer bei einem Einkommen zwischen Fr. 4'101.00 und Fr. 4'150.00 5.6 % (vgl. Quellensteuer 2022, Monatstarif ohne Kirchensteuer, Anhang 2 zur Verordnung über die Quellensteuer vom 11. November 2020, S. 10). Vorliegend ist damit eine monatliche Quellensteuer von Fr. 231.00 vom Nettoeinkommen abzuziehen.