Fr. 0.729 Feiertagsentschädigung, sowie inkl. 13. Monatslohn). Bei einer Entlöhnung nach Stundenlohn ist bei der Ermittlung des durchschnittlich auf ein ganzes Jahr bezogenen Lohnes zu berücksichtigen, dass bei tatsächlichem Bezug von Ferien und Feiertagen keine Auszahlung erfolgt, weil diese in den laufend erfolgten Zuschlägen zu den Entlöhnungen der effektiv geleisteten Stunden vor und nach Ferien/Feiertagen bereits enthalten ist (vgl. Entscheid des Obergerichts, 5. Zivilkammer, vom - 10 -