Mit Eingabe vom 30. Mai 2022 (Rz. 3 ff.) hielt der Beklagte an seinem Standpunkt fest. Es frage sich, warum a) die Klägerin von Februar bis April 2022 ihr Pensum reduziert und b) sie keine neue Stelle gesucht habe. Es gebe auf dem Arbeitsmarkt genügend Stellen, die auch mit geringen Deutschkenntnissen ausgeübt werden könnten. In ihrer Eingabe vom 2. Juni 2022 brachte die Klägerin im Wesentlichen vor, der Beklagte sei mit seinen die Berufung ergänzenden, neuen Ausführungen nicht mehr zu hören. Mit Eingabe vom 9. Juni 2022 teilte der Beklagte mit, gemäss Mitteilung des Sozialamts habe die Klägerin eine neue Anstellung gefunden.