2.2. Am 31. Januar 2022 fand vor dem Gerichtspräsidium Q. die Verhandlung mit Parteibefragung statt. Im Vortrag zur Beweiswürdigung beantragte die Klägerin vom Beklagten ab 1. September 2021 monatlichen Ehegattenunterhalt von mindestens Fr. 1'250.00. Der Beklagte beantragte von der Klägerin ab 1. Mai 2022 monatlichen Ehegattenunterhalt von Fr. 1'000.00. Beide Parteien beantragten von der anderen Partei einen Prozesskostenvorschuss (jeweils Fr. 4'000.00), eventuell die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege.