Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am 16. März 2016 und leben seit September 2021 getrennt. Ihre Ehe blieb kinderlos. 2. 2.1. Am 20. September 2021 reichte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Q. eine Eheschutzklage ein, welche sie mit Eingabe vom 6. Oktober 2021 verbesserte. Mit Klageantwort vom 1. November 2021 beantragte der Beklagte u.a., "[e]s sei vom persönlichen Unterhalt zwischen den Parteien abzusehen."