2.2. Als unentgeltlicher Rechtsvertreter wird MLaw Julian Burkhalter, Rechtsanwalt, Fribourg, eingesetzt. 7. Die der Gesuchstellerin auferlegten Gerichtskosten und die der unentgeltlichen Rechtsvertreterin bezahlte Entschädigung können später eingefordert werden (Art. 123 ZPO)." 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit auf sie einzutreten ist. - 19 - 2. Das Gesuch der Klägerin um unentgeltliche Rechtspflege für das obergerichtliche Verfahren wird gutgeheissen und MLaw Julian Burkhalter, Rechtsanwalt, Fribourg, zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt.