Als Beleg reichte er eine Bestätigung der Arbeitgeberin (Klageantwortbeilage 4) und einen Google Maps Ausdruck (Klageantwortbeilage 5) ein. Der Bestätigung der Arbeitgeberin lässt sich entnehmen, dass der Beklagte im 3-Schicht- Betrieb arbeitet und infolgedessen auf ein Auto angewiesen ist (Klageantwortbeilage 4). Entgegen den klägerischen Vorbringen hat der Beklagte damit im vorinstanzlichen Verfahren sowohl geltend gemacht als auch belegt, dass er in Schicht arbeitet. Infolgedessen ist die Vorinstanz zu Recht davon ausgegangen, dass ihm die Benützung des öffentlichen Verkehrs nicht zuzumuten ist.