6.5.5. Im vorinstanzlichen Verfahren hat der Beklagte vorgebracht, er arbeite als Lagerungsfachmann OP im C. im 3-Schicht-Betrieb (Früh-, Spät- und Nachtdienst) und habe teilweise auch Piketteinsätze. Aufgrund dessen sei er auf ein Auto angewiesen. Die Strecke von seinem Wohnort zum Arbeitsort betrage 40.2km. Folglich seien ihm monatlich Fr. 1'221.25 (=40.2km * 2 Fahrten * 21.7 Arbeitstage * Fr. 0.70) anzurechnen (act. 23). Als Beleg reichte er eine Bestätigung der Arbeitgeberin (Klageantwortbeilage 4) und einen Google Maps Ausdruck (Klageantwortbeilage 5) ein.