5.3.5. Mit der Klage führte die Klägerin aus, sie erziele ein durchschnittliches Einkommen von rund Fr. 3'500.00 monatlich. Hierzu verwies sie auf Klagebeilage 2 (act. 6). Anlässlich der Hauptverhandlung gab sie an, sie habe inzwischen ihr Pensum reduziert und verdiene nunmehr Fr. 2'470.00 monatlich (act. 36). Der Klagebeilage 19 lässt sich entnehmen, dass die Pensumsreduktion am 14. Dezember 2021 per 1. Januar 2022 erfolgte.