2. Es sei das vorliegende Verfahren zu sistieren, bis die Vorinstanz über den Prozesskostenvorschuss des Ehegatten für das vorliegende Verfahren rechtskräftig befunden hat, wobei der Beschwerdeführerin eine Frist zwecks Einreichung des entsprechenden Gesuchs anzusetzen sei. Hauptbegehren 1. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands für das Beschwerdeverfahren sei abzuschreiben.