3. Die Klägerin wird verpflichtet, dem Beklagten für das Berufungsverfahren die auf Fr. 1'365.00 festgesetzten Parteikosten (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. -8- Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)