wirksam vertreten. Das kann im Ergebnis nur heissen, dass die Kinder in dieser Frage nicht berufungslegitimiert sind, denn eine Rechtsmittellegitimation ohne die Möglichkeit, den Prozess selbst oder mittels einer Kindesvertretung führen zu können, macht keinen Sinn. Auf die Berufung ist damit nicht einzutreten.