Umstritten ist einzig das ausgedehntere Besuchsrecht einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag. Als Gründe dagegen wird in der Berufung sinngemäss angegeben, dass sich die Kinder an das wöchentliche Besuchsrecht ohne Übernachtung gewöhnt hätten ("gerne beibehalten so wie früher") und dass ein Besuchsrecht während der Schultage für sie ungewohnt oder unpraktisch wäre ("gerne während der Schulzeit in unserer gewohnten Umgebung sein").