- jeden ersten Donnerstag im Monat nach Schulschluss bis Samstagabend um 20:00 Uhr ("Besuchsrecht mit Übernachtungstagen"); - an den übrigen Wochenenden alternierend am Sonntag von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr (1. und 3. Wochenende nach dem Besuchsrecht mit Übernachtungstagen) respektive am Samstag von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr (2. und allenfalls 4. Wochenende nach dem Besuchsrecht mit Übernachtungstagen). Ein weitergehendes Besuchsrecht ist unter Berücksichtigung des Kindswohls der Parteiabsprache überlassen.