2.5. Mit Verfügung vom 26. April 2022 wies der Instruktionsrichter das Gesuch um aufschiebende Wirkung ab. 2.6. Mit Beschwerdeantwort vom 25. Mai 2022 beantragte der Kläger die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Das Obergericht zieht in Erwägung: