2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes D. (Zahlungsbefehl vom 12. Januar 2022) sei zu schützen und dem Beschwerdegegner sei die provisorische Rechtsöffnung zu verweigern. -3- 3. Eventualiter sei die Sache zur Sachverhaltsergänzung und Neubeurteilung im Sinne der nachstehenden Begründung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu gewähren. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. gesetzliche MwSt. zulasten des Beschwerdegegners."