3. Die Gesuchsteller erhoben gegen diese ihnen am 22. Oktober 2021 zugestellte Verfügung mit Eingabe vom 27. Oktober 2021 Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Ziffer 3 der Verfügung der Vorinstanz vom 20.10.2021 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdegegner sei zu verpflichten, den Beschwerdeführern für das Schlichtungsverfahren einen Prozesskostenvorschuss in der Höhe von Fr. 2'000.00 zu bezahlen.