" 1. Den Klägern wird die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten des Schlichtungsverfahrens gewährt. 2. Der Antrag auf Verpflichtung des Beklagten zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses von CHF 4'000.00 für das Schlichtungsverfahren wird abgewiesen. 3. Das Gesuch um Einsetzung von Rechtsanwalt Dominik Frey als unentgeltlicher Rechtsvertreter für das Schlichtungsverfahren wird abgewiesen. 4. Es werden keine Gerichtskosten erhoben."